Augenschein des Terrors: Ein Besuch der NSU-Tatorte

Nach 200 Verhandlungstagen am Oberlandesgericht München ist der NSU-Prozess zu einer Art Alltagsgeschäft geworden. Als Beobachter und Dauergast auf der Zuschauertribüne wird es zunehmend schwieriger, dem zu entgehen, was man als einen „Terror der Intimität“ beschreiben könnte. Ähnlich negativ berühren die NSU-Tatorte und die Formen des Gedenkens.

Eine Bildserie des Prozessbeobachters Friedrich C. Burschel.
Weiterlesen

Alle sprechen vom Trio. Wer spricht von Rassismus?

Von der Forschungsgruppe Recht Raum NSU

– Eine Analyse der ersten 139. Verhandlungstage –

Die Macht, die der Diskurs besitzt, trennt das »Sagbare« vom »Nichtsagbaren«; das bedeutet, »dass bestimmte Perspektiven auch deshalb aus dem Diskurs herausgedrängt werden, weil institutionelle Regelungen und Verfahrensweisen diese Perspektiven festlegen« (Nanna Heidenreich 2013: S. 1001)

In der Beschäftigung mit dem sogenannten NSU-Prozess fällt sofort die schiere Menge an Themen, Akten und Artikeln auf. Wer unabhängig von der politischen Stoßrichtung einiger Zeitungen erfahren möchte, was eigentlich genau während der einzelnen Verhandlungstage passiert, stößt schnell auf eine kurios anmutende Leerstelle: es gibt keine offiziellen Protokolle vom Prozess. Kontinuierlich geführte und öffentlich zugängliche Protokolle gibt es nur von der Initiative NSU-Watch sowie von einzelnen Nebenklagevertreter_innen2 3, die sich dieser äußerst wichtigen Aufgabe annehmen. Ohne die Protokolle und Berichte wäre es für Leute, die nicht jeden Verhandlungstag vor Ort sind, unmöglich, die genauen Inhalte und Äußerungen einzelner Zeug_innen sowie die allgemeine Entwicklung des Prozesses nachzuvollziehen.

Weiterlesen

„Rassistische Angriffe werden selten auch als Angriffe gegen die Gesellschaft und den Staat begriffen“

Ein Interview der Forschungsgruppe Recht Raum NSU mit Peer Stolle, Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter, über rassistische Ermittlungsmethoden, die Atmosphäre im Gericht und warum es wichtig ist, wie sich eine kritische Öffentlichkeit zum sogenannten NSU-Verfahren verhält. Im Prozess vertritt Peer Stolle zusammen mit anderen Nebenklagevertreter_innen die Angehörigen des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubaşık. – 21.01.2015 –  Weiterlesen

Warum der Rechtsstaat versagt hat…

Von Seda Basay-Yıldız, Rechtsanwältin und Nebenklagevertreterin

Enver Şimşek, dessen Angehörige ich in dem Strafprozess vor dem Oberlandesgericht in München vertrete, war das erste Mordopfer des Nationalsozialistischen Untergrunds. Auf ihn wurden am 09.09.2000 an seinem mobilen Blumenstand in der Liegnitzer Straße in Nürnberg insgesamt neun Schüsse abgegeben, davon trafen ihn acht. Die Täter fotografierten nach der Tat den auf dem Boden liegenden schwerverletzten Şimşek. Er starb zwei Tage später im Krankenhaus. Dieses Foto des Opfers findet sich wieder im Bekennervideo des Nationalsozialistischen Untergrunds mit den Worten „ENVER SIMSEK IST NUN KLAR WIE ERNST UNS DER ERHALT DER DEUTSCHEN NATION IST.“

Nach dem Auffliegen des NSU waren die Erwartungen an die Politik und die Ermittlungsbehörden groß.

Weiterlesen

Worum geht’s? – Eine Einleitung

Hervorgehoben

Von der Forschungsgruppe Recht Raum NSU

Wir sind nicht das jüngste Gericht“
 (Bundesanwalt Herbert Diemer, In: NSU Watch: Protokoll des 95.Verhandlungstages, 19.3.2014)

Seit dem 4. November 2011 ist bekannt, dass der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) zwischen den Jahren 2000 und 2007 neun Menschen aus rassistischen Motiven und eine Polizistin ermordete. Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat, Michéle Kiesewetter. Darüber hinaus wird das NSU-Netzwerk für zwei Bombenanschläge in Köln verantwortlich gemacht, bei denen mindestens 24 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden.

Seit Mai 2013 läuft am Oberlandesgericht in München der Strafprozess gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze. Gerlach und Schultze haben bereits vor Gericht ausgesagt. Zschäpe, Wohlleben und Eminger schweigen beharrlich. Der Prozess beschränkt sich weitestgehend auf die strafrechtliche Aufarbeitung der Schuld der Angeklagten. Eine umfassende Aufklärung des NSU-Netzwerkes und seiner Taten ist mit Verweis auf die Anklageschrift nicht Aufgabe oder primärer Gegenstand des Prozesses. Insbesondere die Bundesanwaltschaft versucht das Verfahren zu entpolitisieren und eine Aufarbeitung des NSU-Komplexes zu verhindern. Für München wünscht man sich einen Fritz Bauer, der das große Schweigen durchbricht und anregt, endlich auch von staatlicher Seite aus mehr Licht ins immer größer werdende Dunkel des NSU-Netzwerkes zu bringen. Bauer war Generalstaatsanwalt und maßgeblich für die Initiierung der Frankfurter Auschwitz-Prozesse in den 1960er Jahren verantwortlich. Auch wenn Bauer an seinem Anspruch scheiterte, eine umfassende und vollständige strafrechtliche Auseinandersetzung mit dem NS-Justizunrecht zu leisten, besteht sein großer Verdienst darin, eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und dem Holocaust eingeleitet zu haben. Bauer hatte erkannt, dass „der NS-Staat kein Betriebsunfall der Geschichte“1 gewesen war und eine juristische Aufarbeitung von Verbrechen ihre politische Dimension nicht ausblenden darf.2

Gegenwärtig macht der NSU-Prozess den Eindruck, dass auch nach Abschluss dieses Verfahrens und zahlreicher Untersuchungsausschüsse weiterhin viele Fragen unbeantwortet bleiben. Gerade deshalb darf der Prozess nicht als abschließender Teil der Aufklärung und Aufarbeitung des NSU-Netzwerkes verstanden werden.

Weiterlesen