Worum geht’s? – Eine Einleitung

Hervorgehoben

Von der Forschungsgruppe Recht Raum NSU

Wir sind nicht das jüngste Gericht“
 (Bundesanwalt Herbert Diemer, In: NSU Watch: Protokoll des 95.Verhandlungstages, 19.3.2014)

Seit dem 4. November 2011 ist bekannt, dass der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) zwischen den Jahren 2000 und 2007 neun Menschen aus rassistischen Motiven und eine Polizistin ermordete. Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat, Michéle Kiesewetter. Darüber hinaus wird das NSU-Netzwerk für zwei Bombenanschläge in Köln verantwortlich gemacht, bei denen mindestens 24 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden.

Seit Mai 2013 läuft am Oberlandesgericht in München der Strafprozess gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze. Gerlach und Schultze haben bereits vor Gericht ausgesagt. Zschäpe, Wohlleben und Eminger schweigen beharrlich. Der Prozess beschränkt sich weitestgehend auf die strafrechtliche Aufarbeitung der Schuld der Angeklagten. Eine umfassende Aufklärung des NSU-Netzwerkes und seiner Taten ist mit Verweis auf die Anklageschrift nicht Aufgabe oder primärer Gegenstand des Prozesses. Insbesondere die Bundesanwaltschaft versucht das Verfahren zu entpolitisieren und eine Aufarbeitung des NSU-Komplexes zu verhindern. Für München wünscht man sich einen Fritz Bauer, der das große Schweigen durchbricht und anregt, endlich auch von staatlicher Seite aus mehr Licht ins immer größer werdende Dunkel des NSU-Netzwerkes zu bringen. Bauer war Generalstaatsanwalt und maßgeblich für die Initiierung der Frankfurter Auschwitz-Prozesse in den 1960er Jahren verantwortlich. Auch wenn Bauer an seinem Anspruch scheiterte, eine umfassende und vollständige strafrechtliche Auseinandersetzung mit dem NS-Justizunrecht zu leisten, besteht sein großer Verdienst darin, eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und dem Holocaust eingeleitet zu haben. Bauer hatte erkannt, dass „der NS-Staat kein Betriebsunfall der Geschichte“1 gewesen war und eine juristische Aufarbeitung von Verbrechen ihre politische Dimension nicht ausblenden darf.2

Gegenwärtig macht der NSU-Prozess den Eindruck, dass auch nach Abschluss dieses Verfahrens und zahlreicher Untersuchungsausschüsse weiterhin viele Fragen unbeantwortet bleiben. Gerade deshalb darf der Prozess nicht als abschließender Teil der Aufklärung und Aufarbeitung des NSU-Netzwerkes verstanden werden.

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Theoretische Vorüberlegungen

Von der Forschungsgruppe Recht Raum NSU

English

In unserem Projekt setzten wir uns mit dem Komplex NSU-Prozess und der Rolle von Recht und Raum im NSU-Prozess auseinander. Die Beiträge auf diesem Blog werden für eine Broschüre gesammelt. Damit wollen wir einen möglichst breiten Zugang zu dem Themenkomplex schaffen und verschiedene Perspektiven abbilden, die unseres Erachtens mehr Öffentlichkeit erhalten müssen.

Das Gericht/Der Prozess als Raum

Raum umfasst für uns mehr als einen materiellen, physischen Ort. Wir verstehen ihn sowohl als Bedingung als auch Ergebnis von sozialem und sprachlichem Handeln. Die Bedeutung des „Gerichts/Prozesses als sozialer Raum“ bildet den Ausgangspunkt unserer Forschung. Welches Narrativ, welche Geschichte wird im Prozess neu geschrieben, kreiert, geschaffen? Wer schreibt dieses Narrativ zu welchem Zweck neu? Wie wird das Gericht als (eigener) Raum, gegenüber wem oder was und mit Hilfe welcher (Herrschafts-) Instrumente abgegrenzt? Damit ist unmittelbar die Frage verbunden, welche Arten von Zugängen es gibt bzw. wir (uns) erarbeiten können. Inwiefern sind räumliche sowie diskursive Ausschlüsse im Prozess vorhanden und warum sollten genau diese problematisiert werden? Es geht uns darum, Zugänge zu diskutieren, die eine andere Beschäftigung mit dem NSU-Komplex ermöglichen. Gleichzeitig bedeutet das jedoch nicht, dass wir alle offenen Fragen abschließend klären und beantworten können. 

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Our theoretical concept: »Court and Trial as Space«

Deutsch

By Forschungsgruppe Recht Raum NSU

To us ’space‘ means more than a material, physical place. We understand ’space‘ as a condition as well as a result of social and verbal actions. The court and the trial, considered as social space, is the basis of our research on the NSU-case. Which narrative and which history is newly written, created or reproduced in the NSU-trial? How is the court circumscribed as a space of its own in contrast to what or whom and with which instruments of power? These questions are directly linked to the question about which kinds of access to the NSU-trial exist or can be acquired. To what extend do spatial and discursive exclusions exist in the trial and why should they be problematised? We would like to discuss different accesses which make it possible to think critically about the NSU-trial. At the same time it does not mean, that we will be able to answer all these question and finally clear it up.

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