„[In der Anklageschrift] steht weder etwas von Institutionellem Rassismus, noch vom Rassismus der Täter_innen.“

Ein Interview der Forschungsgruppe Recht Raum NSU mit Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer über Institutionellen Rassismus, den nachlässigen Umgang mit Zeug_innen aus der rechten Szene und die Frage, warum die Bundesanwaltschaft kein Interesse an einer umfassenden Aufklärung des NSU-Netzwerkes hat. Im NSU-Prozess vertritt er Gamze Kubaşık als Nebenklägerin, die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubaşık.

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