„[In der Anklageschrift] steht weder etwas von Institutionellem Rassismus, noch vom Rassismus der Täter_innen.“

Ein Interview der Forschungsgruppe Recht Raum NSU mit Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer über Institutionellen Rassismus, den nachlässigen Umgang mit Zeug_innen aus der rechten Szene und die Frage, warum die Bundesanwaltschaft kein Interesse an einer umfassenden Aufklärung des NSU-Netzwerkes hat. Im NSU-Prozess vertritt er Gamze Kubaşık als Nebenklägerin, die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubaşık.

20.02.2015

Anfang Februar diesen Jahres versuchte die Verteidigung von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben den Vertreter der Nebenklage Alexander Hoffmann vom Prozess auszuschließen. Welches Interesse verfolgten sie damit und welche Konsequenzen hatte dies für den NSU-Prozess?

Sebastian Scharmer: Das Ziel des Antrags war neben juristischen Fragen, den Nagelbombenanschlag in der Keupstraße weniger gefährlich erscheinen zu lassen, als er war. Der Nagelbombenanschlag in der Keupstraße hat viele Menschen schwer verletzt. Es gab allerdings auch viele Menschen, die im Wirkungsbereich dieser Bombe waren, körperlich aber unverletzt blieben. Um die geht es. Weil die Verteidigung darauf hinaus will, dass es eine Bombe war, die nur Menschen in unmittelbarer Nähe treffen sollte, kann man von einem Versuch der Verharmlosung sprechen. Der Antrag dreht sich um die Frage, ob alle Menschen in der Nähe der Bombe, die körperlich nicht verletzt wurden, Opfer eines versuchten Mordes sind. Das ist letztlich auch eine ideologische Frage. Es geht darum, wen die Bombe treffen sollte. Wenn man sich die Bombe anschaut, stellt sich diese Frage jedoch schon technisch nicht, da sie mit mehr als 800 Zimmermannsnägeln bestückt und darauf angelegt war, möglichst viele Menschen auch in großer Entfernung umzubringen.

Diejenigen, die den Plan entwickelt, die Bombe gebaut, abgestellt und das Bekennervideo gemacht haben, hatten ein Ziel: möglichst viele Menschen aus rassistischen Gründen umzubringen.

Diese Intention will die Verteidigung in Frage stellen. Es geht ihnen nicht darum Ziel und Vorsatz zu untersuchen, sondern die Wirkung der Bombe und den Plan, der dahinter steckte, möglichst klein zu reden. Laut den Gutachten von Sachverständigen hatten die Nägel eine Beschleunigung vergleichbar mit einer Pistolenkugel. Sie wurden noch in über 100 Meter Entfernung gefunden. Auch in großer Entfernung hätten sie noch Körper durchschlagen können. Es ist wirklich ein Wunder, dass niemand getötet wurde und es auch im weiteren Umfeld keine weiteren Schwerstverletzten gab.

Was die Verteidigung über das Kleinreden der Ziele des Bombenanschlags hinaus versuchte, war, den Kollegen Hoffmann aus dem Verfahren zu drängen, weil er zusammen mit einer Gruppe von Nebenklagevertreter_innen kritische Fragen stellt und bezüglich der Rechte der Verletzten besonders fordernd ist.

Im Prozess wird so gut wie nie von Institutionellem Rassismus oder Rassismus gesprochen, sondern von „Ausländerhass“, „Ausländerfeindlichkeit“ oder „Fremdenfeindlichkeit“. Die Begriffe „Ausländer“- oder „Fremdenfeindlichkeit“ rücken die Betroffenen als Auslöser dieser Feindlichkeit in den Vordergrund und lenken den Fokus weg von den Aggressoren. Wie beurteilen Sie in diesem Kontext die Analyse: „Von ‚Ausländer_innenfeindlichkeit‘ zu sprechen, bedeutet immer, von Rassismus nicht zu sprechen“1.

Es stimmt, dass das Gericht, die Verteidigung, die Bundesanwaltschaft (GAB)2 im Prozess nie von Institutionellem Rassismus sprechen. Was die GBA und das Gericht betrifft, tun sie das schon allein deshalb nicht, weil sie natürlich Teil der Institutionen sind. Wir Nebenklageverter_innen versuchen das möglichst oft in den Fokus zu rücken. Die Begriffe „Ausländerhass“ oder „Ausländerfeindlichkeit“ und „Fremdenfeindlichkeit“ finden sich in der Anklageschrift wieder. Da steht weder etwas von Institutionellem Rassismus, noch vom Rassismus der Täter_innen. In meinen Augen ist es eine Verschiebung des Problems weg von der Verantwortung der Gesellschaft, der Medien und der Institutionen hin zu einer sehr kleinen Gruppe von drei isoliert wirkenden Einzeltäter_innen, die aus irgendwelchen vermeintlich durchgeknallten Gründen rumgelaufen sind und Menschen umgebracht haben.

Genau das steht in der Anklage: eine abgeschottete Gruppe von drei Terrorist_innen. Es ist klar, dass die Täter_innen die Verantwortung für die Taten zu tragen haben. Aber die Verantwortung dafür, diese Taten zu stoppen bzw. nicht zu fördern und sie nicht in rassistische Kontexte gegenüber den Verletzten zu stellen – nämlich diese selbst zu verdächtigen, zu beschatten, abzuhören, ihr Leben weiter zu zerstören – diese Verantwortung hätten die Gesellschaft und die Ermittlungsbehörden gehabt, die durch die GBA vertreten im Gerichtssaal sitzen. Deswegen kämpfen auf der einen Seite wir für die Erweiterung dieses Fokus und die GBA auf der anderen Seite für dessen Beschränkung.

Insbesondere Zeug_innen aus der neonazistischen Szene fallen immer wieder dadurch auf, dass sie sich angeblich an nichts erinnern können oder sogar lügen. Warum hat der vorsitzende Richter in diesem Fall und auch im bisherigen Prozessverlauf keine Ordnungsmittel verhängt? Warum bleiben Reaktionen z.B. seitens des Senats oder der GBA darauf aus? Ist dieses Verhalten ein Beispiel für Institutionellen Rassismus innerhalb der Verhandlung?

Aus juristischer Perspektive finde ich Ordnungshaft und Ordnungsmittel gegen Zeug_innen generell ein schwieriges Instrument. Der Vorsitzende im NSU-Prozess ist allerdings aus anderen Verfahren dafür bekannt, dass er regelmäßig solche Ordnungsmittel angewandt hat. Insofern ist es erstaunlich, dass er damit in diesem Prozess, vorsichtig formuliert, sehr zurückhaltend ist. Was auffällt ist, dass gerade Nebenklagevertreter_innen vom Vorsitzenden teilweise mit einer Stimmung abgekanzelt werden, die unverhältnismäßig erscheint. Anwält_innen findet er möglicherweise grundsätzlich schwierig im Umgang, was ich nicht ganz nachvollziehen kann. Lügende, schweigende, herumlamentierende Nazis im Zeug_innenstand hingegen haben eher eine Engelsgeduld des Vorsitzenden auf ihrer Seite.

Ich glaube jedoch nicht, dass dieses Phänomen einer institutionellen Entwicklung geschuldet ist. Ich gehe vielmehr davon aus, dass der Vorsitzende die Vorstellung hat, von den Nazis mit Geduld mehr Informationen zu kriegen. Es ist verwunderlich, dass er ihnen gegenüber nicht autoritärer auftritt. Gerade darin könnte bei in autoritären Strukturen denkenden Zeug_innen eine Chance liegen. Auch dass die GBA nicht selbst interveniert und diese Zeug_innen befragt, ist bemerkenswert. In jedem Prozess, in dem Linke mit Verdacht auf §129a StGB auf der Anklagebank säßen, würde dies wahrscheinlich ganz anders laufen. Ich denke die GBA hat wenig Interesse daran, das Umfeld der Angeklagten zu beleuchten, weil sich dann die Frage stellen würde, wie viele Leute Bescheid wussten, wie die Strukturen waren und wie groß diese terroristische Vereinigung eigentlich war. Das würde nicht zu ihrem Ziel passen, dass es drei isolierte Leute waren, die die Morde begangen haben. Daher ist meine These, dass lügende bzw. schweigende Nazi-Zeug_innen ganz gute Chancen haben, bei den Institutionen der GBA und des Gerichts unbeschadet durchzukommen.

Wir hingegen verzweifeln relativ oft daran, Widersprüche herauszuarbeiten. Das Aussageverhalten dieser Zeug_innen führt daneben auch zu einer Verlängerung des Verfahrens, was für unsere Mandant_innen ohnehin sehr anstrengend ist. Daran lässt sich jedoch leider nichts ändern. Man kann lügende Zeug_innen nur wegen Aussagedelikten bestrafen, die dann in einem späteren gesonderten Verfahren festgestellt werden müssen. Ordnungsmittel in der Hauptverhandlung, wie etwa Beugehaft, können hingegen nur dann zum Tragen kommen, wenn jemand die Aussage unberechtigt verweigert. Sobald ein_e Zeug_in anfängt zu lügen, verweigert er oder sie nicht mehr die Aussage, sondern lügt schlicht. Der Unterschied ist manchmal sehr gering. Wenn jemand kategorisch sagt „Ich erinnere mich nicht“ obwohl er oder sie etwas weiß, dann ist das nicht nur eine Lüge, sondern eine faktische Aussageverweigerung. Das herauszuarbeiten ist sehr schwierig. Möglicherweise wird auch deshalb keine Beugehaft gegen verschiedene Zeug_innen angeordnet, um der Verteidigung keine Revisionsgründe zu liefern. Emotional denke ich manchmal, man müsste die einsperren. Vielleicht würde das was ändern. Man muss jedoch auch sagen, dass es juristisch durchaus vertretbar ist, es nicht zu tun.

Die Bundesrepublik Deutschland wird auch als Geschädigte in der Anklageschrift aufgeführt. Muss nicht trotzdem vor dem Hintergrund des von Ihnen beschriebenen Umgangs mit Nazi-Zeug_innen davon ausgegangen werden, dass sich der Staat nicht von rechten Strukturen angegriffen fühlt?

Soweit würde ich nicht gehen. Zudem muss zwischen dem Senat mit dem Vorsitzenden Richter und der GBA differenziert werden. Man muss anerkennen, dass der Senat häufig unseren Anträgen folgt und die von uns benannten Zeug_innen lädt. Die GBA tritt dem, ebenso wie die Verteidigung, regelmäßig entgegen. Man kann sagen, dass die meisten staatlichen Institutionen Nazis für eine geringere Bedrohung halten als Linke. Ich glaube aber auch, dass Nazis aus einem möglicherweise recht konservativen Verständnis des Senats durchaus eine Bedrohung darstellen. Obwohl dieser Senat sicherlich eine ganz andere politische Auffassung als wir Nebenklagevertreter_innen hat, werden Nazi-Strukturen zumindest ansatzweise erforscht. Damit setzt sich das Gericht über die Zielsetzung der Anklageschrift hinweg. Wir sagen, dass solche Strukturen auch zu den Tathintergründen gehören und das Gericht folgt uns damit in der Regel. Das ist viel Wert. Unsere Anträge könnten auch alle abgelehnt werden, selbst wenn das rechtswidrig wäre. Denn, wenn die Angeklagten nach der Anklageschrift verurteilt werden, haben wir dagegen überhaupt keine Rechtsmittel. Dass unseren Anträgen aber nachgegangen wird, zeigt für mich, wie auch für Gamze Kubaşık, dass der Senat durchaus ein Aufklärungsinteresse hat. Das geht nicht so weit wie unseres, aber ich hätte mir auch ein anderes Szenario vorstellen können.

Ganz anders ist das bei der GBA, die an ihrer Anklage und ihren Thesen festhält, dass die drei die Gefährlichen waren und der Rest der Szene unbeteiligt oder allenfalls Randfiguren gewesen sind. Das jedoch stellt eine Verharmlosung der Nazi-Szene um Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt dar. Diese Linie geht mit dem Schutz der Institutionen und Verfassungsschutzbehörden einher. Die GBA und das BKA sind Behörden, die regelmäßig mit Verfassungsschutzbehörden zusammenarbeiten. In der Anklageschrift sind nur zwei V-Leute als Zeugen aufgeführt, wir gehen jedoch von 42 V-Leuten aus, die im Umkreis von diesem Trio unterwegs waren. Fast alle V-Leute, die offensichtlich wichtige Zeugen und Zeuginnen sein können, fehlen in der Anklageschrift. Das ist ganz klar intendiert. Es war immer schon Ziel der GBA, diese Behörden zu schützen. Das verwundert insofern nicht.

Nach 185 Verhandlungstagen können bestimmte Gemeinsamkeiten der Strategien der GBA und der Verteidigung beobachtet werden. Wir denken dabei an das Festhalten an der Trio-Theorie, die Vermeidung der Thematisierungen staatlicher Verwicklungen sowie die Haltung gegenüber Nazi-Zeug_innen. Wie sehen Sie das aus Sicht der Nebenklage?

Es ist total erstaunlich, wie das in diesem Prozess funktioniert. Ich habe noch nie erlebt, dass Verteidigung und GBA in einem §129a-Verfahren faktisch schon Hand in Hand in den Saal kommen. Es gibt zwei Linien: zum einen die gemeinsame Linie der GBA mit der Verteidigung von Frau Zschäpe und zum anderen die in mehreren Punkten gemeinsame Linie von Teilen der Nebenklage mit dem Senat. Es mutet an, dass die GBA und Verteidigung das gemeinsame Interesse haben, bloß nicht zu viel aufzuklären. Darin scheinen sie sich einig zu sein, nur ihre Gründe sind unterschiedlich. Die Nebenklage und mitunter auch der Senat hingegen haben das Ziel, möglichst nah an die Wahrheit zu kommen. Was die GBA betrifft, ist klar, dass sie ihre Trio-These hat und nicht will, dass weitere Personen darin verstrickt werden.

Wie wäre es, wenn belegbar wäre, dass weitere Beteiligte zum NSU – oder wie er sich damals genannt haben mag – gehörten oder von den Morden gewusst und geholfen haben, gleichzeitig aber V-Männer oder V-Frauen waren? Das wäre noch mehr Skandal als bisher und würde die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden in Gänze bis in liberale und konservative Kreise in Frage stellen. Das soll offensichtlich unter allen Umständen vermieden werden. Bei der Verteidigung kann nur spekuliert werden. Ich glaube nicht, dass es einfach schlechte Anwält_innen sind. Es sind eigentlich erfahrene Verteidiger_innen, die einen Grund haben werden, den sie uns natürlich nicht nennen. Wir können nur Vermutungen anstellen. Die mutmaßliche These der Verteidigung Zschäpe ist, dass Beate Zschäpe zwar mit Böhnhardt und Mundlos untergetaucht war, aber nicht von allen Taten wusste und möglicherweise auch nicht wissen wollte. Dann würde es sich im Sinne der Anklage nicht um eine terroristische Vereinigung handeln, denn dazu müssen es mindestens drei Personen sein. Zudem wäre die Frage des Vorsatzes bezüglich der Morde und Sprengstoffanschläge offen. Jede weitere Person, die dazu käme, wäre eine echte Gefahr, denn sie könnte aussagen, was Zschäpe wirklich wusste und machte. Das wäre eine plausible Verteidigungslinie. Möglicherweise könnte die Person auch noch V-Mann- oder V-Frau-Akten mit Informationen haben, die wir noch gar nicht kennen. Das scheint eine Gefahr für die Verteidigung zu sein, ansonsten ergibt deren Verhalten keinen Sinn.

Wir haben uns anfangs auch die Frage gestellt, ob wir der Verteidigung möglicherweise in die Hände spielen, wenn wir die Rolle der Verfassungsschutzbehörden im Umfeld dieses Trios analysieren. Denn wenn der Staat möglicherweise in Teilen davon wusste und sie nicht gestoppt hat, wäre es für die Verteidigung ein Argument bei der Strafzumessung. Doch diese Befürchtungen haben sich zerschlagen, da sich die Verteidigung vehement dagegen sträubt, das Umfeld oder gar V-Leute im Prozess zu hören. Sie nehmen den VS fast ausdrücklicher in Schutz als die GBA.

Wir erinnern uns alle an die Vernichtung sämtlicher Akten verschiedener V-Leute kurz nach der sogenannten Selbstenttarnung des NSU. Im Zuge der Ermittlungen sind brisante Verfassungsschutzakten aufgetaucht, die bislang als vernichtet galten. Hier handelt es sich um ca. 1000 Seiten über den V-Mann „Tarif“. Wie erklären Sie sich diese Entwicklungen? Wann haben Sie bzw. die Nebenklage Einsicht in diese Akten?

Zunächst muss differenziert werden, welche Akten es überhaupt gibt, was ziemlich kompliziert ist. Es gibt Verfassungsschutz-Akten, die in der sogenannten „Operation Konfetti“ am 11.11.2011 zumindest in wesentlichen Teilen vernichtet wurden, ohne dass dazu ein anderer Anlass bestanden hätte als die Selbstenttarnung des NSU und die Stellung von Beate Zschäpe. Zwei Stunden nachdem sie sich gestellt hatte, begann die Aktion durch einen mit Decknamen Lothar Lingen operierenden BfV-Mitarbeiter [Bundesamt für Verfassungsschutz]. Der bekam daraufhin im Übrigen keine wirklichen Konsequenzen zu spüren. Heute ist er nach Presseberichten im Bundespräsidialamt für die Frage zuständig, wer ein Bundesverdienstkreuz bekommt. Wir Anwält_innen haben fast keinen Zugang zu den Akten des Verfassungsschutzes und von keinem existierenden V-Mann und keiner V-Frau die vollständige Akte, sondern allenfalls nur einzelne Berichte und Mitteilungen. Wir haben nur sogenannte Verfahrensakten, die die GBA mit Anklage dem OLG übersandt hat. Die werden danach zusammengestellt, was nach Meinung der GBA wichtig für die Tat- und Schuldfrage ist. Ab und zu bekommen wir noch Bei-Akten und von der GBA ausgesuchte Nachlieferungen. Das war’s.

Namentlich gibt es jedoch neun weitere Beschuldigte, gegen die die GBA ermittelt. Bei keinem und keiner der Beschuldigten haben wir Einsicht in die Ermittlungsakten, obwohl das teilweise Zeug_innen im Gerichtssaal sind. Wenn sie verteidigt sind, haben sie selbst hingegen Einsicht in ihre Akten. Wir haben also auf die Aktenlage mitunter gut vorbereitete Zeug_innen, während wir die Akten selbst nicht kennen. Das allein ist schon ziemlich absurd. Das Interessanteste ist jedoch eigentlich ein weiteres Verfahren, das die GBA gegen Unbekannt führt, also gegen alle möglichen weiteren Verdächtigen. In diese Verfahrensakten hat keiner Einsicht, da sie offiziell „nur“ wegen §129a StGB geführt werden. In einem solchen Verfahren ist nur der Staat Geschädigter und nicht die Verletzen und Hinterbliebenen der Ermordeten, weshalb diese kein Akteneinsichtsrecht haben. Das könnte die GBA sehr leicht ändern, indem sie auch wegen Beteiligung an Mord oder versuchtem Mord ermittelt. Dann hätten wir Akteneinsichtsrecht, das ist aber nicht gewollt. In dieses Verfahren heftet die GBA all das, was ihrer Auffassung nach nicht in den aktuellen Prozess gehören soll, weil es für die Tat- und Schuldfrage aus ihrer Sicht angeblich nicht von Bedeutung sei. Wir haben schon recht häufig Beweisanträge gestellt mit Zeug_innen, die gehört werden sollen, worauf die GBA dann zugeben musste, dass es längst umfangreiche Vernehmungen dieser Zeug_innen gab, welche aber nicht in unsere Akten gelangten, weil sie angeblich nichts mit unserem Verfahren zu tun hätten. Letztens bekamen wir genau so eine Vernehmung nach viel Druck nachgereicht, die in etwa mit der Frage begann: „Kennen Sie Mundlos, Zschäpe oder Böhnhardt?“. Entgegen der Behauptung, dass diese Vernehmung nichts mit unserer Sache zu tun hätte, hat sie dies sehr offensichtlich schon.

Die GBA fährt eine Salami-Taktik. Von den Transparenzversprechen der Bundeskanzlerin gegenüber den Verletzen und Hinterbliebenen ist nichts übrig. Die GBA hat eigene Interessen und bringt Beweismittel nach eigenen Vorstellungen in das Verfahren ein. Alles andere müssen wir mühsam suchen und versuchen, anzufordern. Die Untersuchungsausschüsse wiederum bekommen andere Akten. Auf Anfrage bekommen sie Teile unserer Akten. Mit etwas Glück bekommen sie auch von den Verfassungsschutzbehörden Aktenteile übersandt. Diese teilweise geheimen Akten dürfen sie einsehen und entsprechende Zeug_innen im Untersuchungsausschuss hören. Das setzt jedoch voraus, dass die VS-Behörden die vorhandenen Akten und Informationen zu einer Zeit übersenden, in der der Ausschuss damit arbeiten kann. Bislang haben wir bei fast allen Ausschüssen festgestellt, dass Informationen zurückgehalten wurden, wie auch die „Tarif-Akten“, oder aber so spät übersandt wurden, dass sie erst nach der Vernehmung der Zeug_innen vorlagen. Dann nützen sie natürlich nichts mehr.

Deshalb ist die Forderung nach einem neuen Bundestagsuntersuchungsausschuss eine der wichtigsten Forderungen fast aller Nebenklagevertreter_innen und fast aller Verletzen. Nur ein Bundestagsuntersuchungsausschuss kann die Rolle von Bundesbehörden effektiv beleuchten. Der Thüringer Untersuchungssausschuss, den ich als sehr engagiert und mit großem Aufklärungswillen erlebt habe, ist daran gescheitert die Rolle des BfV näher zu beleuchten. Sie haben die Akten nicht bekommen, da es um Bundesbehörden ging. Deshalb muss dies ein Bundestagsuntersuchungsausschuss aufklären. Es gibt inzwischen so viele Anhaltspunkte, angefangen beim toten V-Mann „Corelli“ über die geschredderte Akte „Tarif“ oder den bislang angenommenen 42 V-Männern und V-Frauen im Umfeld des Trios bis hin zur Finanzierung des NSU oder faktisch verdeckten Ermittler_innen, in dessen Umfeld. Natürlich hat auch das Bundesinnenministerium kein Interesse daran, dass ein neuer Untersuchungsausschuss auf Bundesebene kommt. Es sind allein politische Hindernisse, die einem zweiten Bundestagsuntersuchungsausschuss entgegenstehen. Das muss sich ändern.


1 Heidenreich, Nanna: ›Ausländer_innenfeindlichkeit‹? (›Fremdenfeindlichkeit‹), In: Nduka-Agwu/Hornscheidt (Hrsg.): Rassismus auf gut Deutsch. Ein kritisches Nachschlagewerk zu rassistischen Sprachhandlungen. Brandes & Apselt Verlag, Frankfurt a.M., S. 273.

2 Die Begriffe Bundesanwaltschaft (BAW) und Generalbundesanwalt (GBA) werden in Deutschland weitestgehend synonym gebraucht. Der Aufgabenträger heißt korrekt Generalbundesanwalt vgl. § 149 GVG.